Was weiß der Staat von mir?
Ende März habe ich über die Aktion “Was weiß der Staat von dir” gebloggt und auch selbst die entsprechenden Auskunftsbegehren abgeschickt. Hier nun mein Bericht. Ich habe die Vorlagen vollständig ausgefüllt, aber “vergessen” den Schreiben eine Kopie eines Lichtbildausweises beizulegen. Innerhalb weniger Tage informierten mich sowohl das Innenministerium als auch die Bundespolizeidirektion Graz per Einschreiben darüber, dass mein Begehren nicht beantwortet werden könne, bis ich diese Kopie nachlege. Die Bundespolizeidirektion wollte zudem noch die Vornamen meiner Eltern wissen, um mich eindeutig identifizieren zu können. Dies habe ich nachgereicht und innerhalb von ein bis zwei Wochen langten dann jeweils per RSa die Antworten ein. Die Bundespolizeidirektion Graz hat keine der Auskunftspflicht unterliegenden Daten über mich, für die sie zuständig wäre. Bezüglich der meisten Punkte wurde ich an das BMI verwiesen, bezüglich des zentralen Identitätsdokumentenregisters an die BH meines Herkunftsbezirks (ich bin kein geborener Grazer). Das Kuvert des Innenministeriums war dagegen schon deutlich dicker. Für die meisten Punkte heißt es “Es werden keine der Auskunftspflicht unterliegenden Daten verwendet.”. Außerdem werde ich darüber Informiert, welche Dienstleister vom BMI mit der Verarbeitung der Daten beauftragt worden sind. Daten über mich gibt es in den Akten der Polizei (ich war mal Zeuge bei einem Diebstahl), im Kraftfahrzeugszentralregister (ich habe ein Auto), ich bin in der Anwendung “Verwaltung von Zivildienstpflichtigen” erfasst sowie in der “Zentralen Wählerevidenz” und in der “Gleichsetzungstabelle gemäß § 16b Meldegesetz”. Für alle Punkte bei denen es Daten von mir gibt, habe ich auch den entsprechenden Auszug als Anhang bekommen, dazu noch eine umfangreiches “Abkürzungs- und Begriffserklärungsverzeichnis”. Bezüglich des Zentralen Melderegisters werde ich auf die Meldebehörde verwiesen. Auskunft über das Strafregister wird mir nicht gewährt, da es dafür andere Bestimmungen gibt. Und wenn ich wissen wollte, ob nach meinem Auto gefahndet wird, muss ich nachweisen dass ich der Zulassungsinhaber bin. Einige weitere Anfragen wurde nicht bearbeitet, da sie nur für kleine Gruppen relevant sind (hauptsächlich BMI-Bedienstete) und ich, um “ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Aufwand beim Auftraggeber” zu vermeiden, erst erklären müsste, wieso ich glaube, davon betroffen zu sein. Da ich das nicht glaube, fällt dieser Teil flach. Der Meldebehörde brauche ich auch nicht schreiben, meinen Auszug aus dem Melderegister hab ich ja. Der BH könnte ich noch schreiben, weiß ich nicht. Alles in allem hat der Staat sämtliche relevante Daten von mir, aber nichts, womit ich nicht gerechnet hätte. Was mich stört sind die privaten Dienstleister, die meine Daten “außer Haus” verarbeiten. Die Beamten der Bundespolizeidirektion Graz und des Innenministeriums haben jedenfalls schnell und korrekt gearbeitet, das überrascht mich zwar nicht, aber ich finde es dennoch bemerkenswert.


