UG-Novelle steht vor der Tür

Weil es momentan merkwürdig ruhig darum ist, hier eine kleine Erinnerung: Am 6. Juli um 10 Uhr tagt der Wissenschaftsausschuss (Liste aller Mitglieder )des Nationalrats. Der erste Tagesordnungspunkt lautet:

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert und einige universitätsrechtliche Vorschriften aufgehoben werden (Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009)

Jetzt ist die geplante Novelle zwar nicht nur schlecht, angesichts eines schlechten Gesetztes wäre aber eine gute Novelle dringend notwendig. Stattdessen gibt es kleine Verbesserungen (wie dass die absolute Mehrheit der Universitätsprofessoren im Senat auf exakt 50 % der Stimmen reduziert wird, und der Senat ein ganz klein minifuziwenig gegenüber dem Universitäts-Rat aufgewertet wird). Bürokratisierung und Ökonomisierung werden aber nicht angegangen oder verschlimmert. Was wäre eine “gute” Novelle (oder gleich ein neues, gutes Gesetz)? Dazu kurz ein paar Stichwörter die vor allem eine eigentlich einsichtige, fast selbstevidente Prämisse haben: Eine Universität ist kein Unternehmen. Eine Universität verfolgt per Definition andere Ziele als kurzfristig Gewinn zu machen bzw. ausgeglichen zu budgetieren. Das kann und soll man im Auge behalten, doch sind Universitäten nicht wie Betriebe zu führen, sondern vom Staat entsprechend auszustatten (der dafür selbstverständlich Kontrollrechte haben und Effizient verlangen soll). Deshalb braucht eine Universität keinen Aufsichtsrat. Der Universitätsrat ist ein undemokratisches Gremium universitätsfremder Menschen die keinerlei Qualifikation für den Bereich brauchen (und in der Regel auch nicht haben), in dem sie wesentliche Entscheidungen treffen. Dagegen gab es früher einen demokratisch legitimierten Senat mit weitreichenden Entscheidungskompetenzen. Das waren die gewählten Vertreter der Betroffenen. Heute ist der Einfluss dieses Gremiums zurückgedrängt, die Besetzung spiegelt viel, aber nicht die akademische Realität wieder. Ein sinnvolles Gesetz würde die Rechte des Senats nach Abschaffung der Uniräte wiederherstellen und die Besetzung wieder Richtung Drittelparität plus Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals (mit Stimmrecht in sie betreffenden Angelegenheiten) ändern. Dabei kann man diskutieren ob man die Kurien neu ordnet, weg von Universitätsprofessoren vs dem restlichen wissenschaftlichen Personal, hin zu Kurie der Habilitierten und der Nichthabilitierten (oder ähnliches mehr). Ein gutes Universitätsgesetz würde dafür sorgen, dass an die Rektoren alle möglichen Anforderungen gestellt werden, aber nicht die, ein guter Betriebswirt zu sein (dafür kann man zB einen Vize-Rektor einsetzten). In der jetzigen Form kommen durchaus ungebildete, jedenfalls visionslose, mit Fachidiotie geschlagene Menschen zum Zug. Daneben, der Vollständigkeit wegen, wäre eine Novelle des Hochschülerschaftsgesetztes, vor allem hinsichtlich der von Elisabeth Gehrer wohl bewusst zur Zerstörung der ÖH (mit Endziel ihr das politische Mandat zu nehmen und sie zu einer reinen Serviceeinrichtung zu machen) durchgeführten Reform der ÖH-Wahlen. Der Wissenschaftsausschuss hat nicht nur theoretisch die Möglichkeit Vorlagen zu ändern, das ist in der Praxis auch nicht unüblich. In meiner Ohnmacht als Bürger hab ich jedenfalls mal Protestmails geschrieben.

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