Österreich gegen die Menschenrechte: Egal?
Am 22. Dezember 2009 wurde die Republik Österreich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen eines Verstoßes gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Folter und unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung verbietet, verurteilt. Die Republik hat dem Kläger, einem ehemaligen Asylwerber aus dem ehemaligen Jugoslawien, der inzwischen österreichischem Staatsbürger ist und in Wien lebt, 10.000 EUR zu zahlen und trägt die Gerichtskosten von 20.000 EUR (via @michaelsvoboda und @kellerabteil).
Die Republik Österreich hat gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Einem Asylwerber wurde körperliches1 Leid zugefügt, und ihm danach für 3 Tage ein Arztbesuch verwehrt. Das geschah 1994. Der Unabhängige Verwaltungssenat erklärte sich 1995 für nicht zuständig. Der Verfassungsgerichtshof erklärte dem Unabhängigen Verwaltungssenat daraufhin seine Zuständigkeit, woraufhin dieser schließlich 1999 urteilte, dass die Maßnahmen durch das Verhalten des Asylwerbers gerechtfertigt wurden.
Was waren diese “gerechtfertigten Maßnahmen”? Als zweifelsfrei erwiesen gilt, dass die Beamten den Asylwerber über einige Stufen gezerrt haben, und mit Kugelschreibern hinter seinen Ohren auf ihn einstachen. Für die vom Kläger ebenfalls vorgebrachten Vorwürfe, geschlagen und getreten geworden zu sein, konnte kein Beweis mehr erbracht werden.2
Nachdem der Unabhängige Verwaltungssenat dies als gerechtfertigte Disziplinierungsmaßnahmen betrachtet (was viel über den Senat aussagt), dürfte es für die Beamten keinerlei Konsequenzen geben, bis heute. Der Umstand dass dieses Urteil, bis auf einen Bericht im “Standard”, keinen medialen Niederschlag findet, passt ins Bild einer Gesellschaft, sie solche Senate hat. Wer wenn nicht die “4. Gewalt” sollte den Konsequenzen für Beamte fordern, die solche Taten begehen, und auch für jene, die Urteile sprechen, die der Europäischen Menschenrechtskonvention, immerhin Bestandteil der Österreichischen Bundesverfassung, widersprechen?
Zur Presseaussendung des Gerichtshof (Englisch)
Zum Urteil (Englisch)
- Allfälliges und sehr wahrscheinlich psychisches Leid war nicht Gegenstand des Verfahrens ↩
- Auszug aus dem Urteil: “…prison officers called to his cell by his cellmates because he had slipped and hit his head while going to the toilet had pulled him out of his cell by his feet, kicked and beaten him and stabbed him behind the ears with ballpoint pens. He had then been dragged down some stairs – causing injuries to his back – and was placed in solitary confinement. He claimed that his requests to see a doctor were refused until 24 May 1994 when a representative of an NGO, a journalist and a friend visited him and, noticing abrasions on his back and hip and small bruises behind his ears, insisted that he be taken to the prison doctor.” ↩



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[...] This post was mentioned on Twitter by Thomas K., Klemens Wieringer. Klemens Wieringer said: RT @quitzlipochtli: Österreich gegen die Menschenrechte: Egal? http://goo.gl/fb/0WBB [...]
Ich akzeptiere das nicht und ich werde mich nicht schleichen.
Die Menschenrechte können unmöglich uneingeschränkt gelten, sonst kommen wir, wie bei allen fundamentalistischen Auslegungsversuchen, zu absurden Schlussfolgerungen, die ursprünglich sicher nicht intendiert waren und nicht vertretbar sind.
Deine Forderung:
steht im Widerspruch zu Artikel 12:
In Artikel 26 wird noch extra erwähnt, dass die Grundschule obligatorisch ist. Sonst könnte man auch diese Schulfplicht als menschenrechtswidrig einstufen.
Der Gleichheitsgrundsatz genauso wie die anderen Artikel gelten unter der folgenden Einschränkung:
Dass die Scharia menschenrechtswidrig ist und der Islam einen politischen Geltungsanspruch erhebt, liegt auf der Hand. Deshalb müssen wir den Islam auch nicht mit dem Zen-Buddhismus gleich behandeln.
Die Erwähnung von “Religionen” in dieser Aufzählung ist unbegründet. Warum sollte eine Ideologie, nur weil sie religiöse Elemente hat, vom Verdacht der Schlechtheit a-priori ausgeschlossen sein? Dass eine solche Einschätzung einer Religion rassistisch sein soll, ist erstens nicht zutreffend und zweitens irrelevant, da ein ad hominem.
Deine Beobachtung, dass die große Empörung in der Minarett-Frage im Widerspruch zur positiven Rezeption der als offenbar unbedenklich eingestuften Burka-Frage steht, teile ich. Das Burka-Verbot wäre der schwerwiegendere Eingriff.
Aber es ist nicht die Burkadebatte, die die Ausnahme von der Regel darstellt, sondern ganz im Gegenteil die Minarettfrage.
Denn die zeitgenössische Politik und Intelligenzia ist ganz generell der Auffassung, dass der Staat die Aufgabe und Befugnis hätte, in jedes noch so kleinste und private Detail der Gesellschaft einzugreifen. Egal, ob es um Raucheverbote geht, die Ausweitung der Schulfplicht durch verpflichtende Kindergartenjahre und Ganztagsschule oder den Versuch, Geschlechterrollen über das Kindergeld zu modifzieren. Hinzu kommen die schon bestehenden Einmischungen des Staates, von der mangelnden Trennung zur Kirche über die Einschränkung der freien Berufswahl und Klientel-orientierter Wirtschaftspolitik.
Auch die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs lässt im Interview mit der Presse nicht erkennen, dass ihr andere als politisch-utilitaristische Überlegungen überhaupt geläufig sind: Höchstrichterin: Nein zu Frauenquoten
In diesem Kontext ist die plötzliche Entdeckung des Privaten in der Minarettfrage höchst verwunderlich. Der Islam wird nicht schlechter behandelt, sondern die Aussübung der islamischen Religion ist hingegen in der politischen Debatte dadurch priviligiert, dass man sich hier wenigstens überhaupt noch Gedanken zur Legitimität staatlicher Einflussnahme macht.
Mein Kommentar bezieht sich eigentlich auf den voranstehenden Thread Minarettverbot pfui, Burkaverbot hui?