Österreich gegen die Menschenrechte: Egal?

Am 22. Dezember 2009 wurde die Republik Österreich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen eines Verstoßes gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Folter und unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung verbietet, verurteilt. Die Republik hat dem Kläger, einem ehemaligen Asylwerber aus dem ehemaligen Jugoslawien, der inzwischen österreichischem Staatsbürger ist und in Wien lebt, 10.000 EUR zu zahlen und trägt die Gerichtskosten von 20.000 EUR (via @michaelsvoboda und @kellerabteil).

Die Republik Österreich hat gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Einem Asylwerber wurde körperliches1 Leid zugefügt, und ihm danach für 3 Tage ein Arztbesuch verwehrt. Das geschah 1994. Der Unabhängige Verwaltungssenat erklärte sich 1995 für nicht zuständig. Der Verfassungsgerichtshof erklärte dem Unabhängigen Verwaltungssenat daraufhin seine Zuständigkeit, woraufhin dieser schließlich 1999 urteilte, dass die Maßnahmen durch das Verhalten des Asylwerbers gerechtfertigt wurden.

Was waren diese “gerechtfertigten Maßnahmen”? Als zweifelsfrei erwiesen gilt, dass die Beamten den Asylwerber über einige Stufen gezerrt haben, und mit Kugelschreibern hinter seinen Ohren auf ihn einstachen. Für die vom Kläger ebenfalls vorgebrachten Vorwürfe, geschlagen und getreten geworden zu sein, konnte kein Beweis mehr erbracht werden.2

Nachdem der Unabhängige Verwaltungssenat dies als gerechtfertigte Disziplinierungsmaßnahmen betrachtet (was viel über den Senat aussagt), dürfte es für die Beamten keinerlei Konsequenzen geben, bis heute. Der Umstand dass dieses Urteil, bis auf einen Bericht im “Standard”, keinen medialen Niederschlag findet, passt ins Bild einer Gesellschaft, sie solche Senate hat. Wer wenn nicht die “4. Gewalt” sollte den Konsequenzen für Beamte fordern, die solche Taten begehen, und auch für jene, die Urteile sprechen, die der Europäischen Menschenrechtskonvention, immerhin Bestandteil der Österreichischen Bundesverfassung, widersprechen?

Zur Presseaussendung des Gerichtshof (Englisch)
Zum Urteil (Englisch)

  1. Allfälliges und sehr wahrscheinlich psychisches Leid war nicht Gegenstand des Verfahrens
  2. Auszug aus dem Urteil: “…prison officers called to his cell by his cellmates because he had slipped and hit his head while going to the toilet had pulled him out of his cell by his feet, kicked and beaten him and stabbed him behind the ears with ballpoint pens. He had then been dragged down some stairs – causing injuries to his back – and was placed in solitary confinement. He claimed that his requests to see a doctor were refused until 24 May 1994 when a representative of an NGO, a journalist and a friend visited him and, noticing abrasions on his back and hip and small bruises behind his ears, insisted that he be taken to the prison doctor.”

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No Responses to “Österreich gegen die Menschenrechte: Egal?”

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    [...] This post was mentioned on Twitter by Thomas K., Klemens Wieringer. Klemens Wieringer said: RT @quitzlipochtli: Österreich gegen die Menschenrechte: Egal? http://goo.gl/fb/0WBB [...]

  2. dieter sagt:

    In der Diskussion des Burkaverbotes setzte ich einiges voraus, wer das nicht akzeptieren kann, möge sich doch bitte schleichen. Ich setzte voraus, das wir in einer liberalen Demokratie leben, in der die Menschenrechte zumindest im Sinn der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention uneingeschränkt gelten.

    Ich akzeptiere das nicht und ich werde mich nicht schleichen.

    Die Menschenrechte können unmöglich uneingeschränkt gelten, sonst kommen wir, wie bei allen fundamentalistischen Auslegungsversuchen, zu absurden Schlussfolgerungen, die ursprünglich sicher nicht intendiert waren und nicht vertretbar sind.

    Deine Forderung:

    Man könnte in der Schule anfangen, und den Gleichheitsgrundsatz anwendend, auch gleich den ganzen Sekten verbieten, ihre Kinder zu Hause zu indoktrinieren.

    steht im Widerspruch zu Artikel 12:

    Artikel 12
    Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

    Artikel 26

    Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

    In Artikel 26 wird noch extra erwähnt, dass die Grundschule obligatorisch ist. Sonst könnte man auch diese Schulfplicht als menschenrechtswidrig einstufen.

    Der Gleichheitsgrundsatz genauso wie die anderen Artikel gelten unter der folgenden Einschränkung:

    Artikel 30
    Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

    Dass die Scharia menschenrechtswidrig ist und der Islam einen politischen Geltungsanspruch erhebt, liegt auf der Hand. Deshalb müssen wir den Islam auch nicht mit dem Zen-Buddhismus gleich behandeln.

    Ich setzte voraus, das Argumente die auf der generellen Schlechtheit von Menschen, Völkern oder Religionen basieren, von vornherein als rassistischer Bullshit ausgeschlossen sind.

    Die Erwähnung von “Religionen” in dieser Aufzählung ist unbegründet. Warum sollte eine Ideologie, nur weil sie religiöse Elemente hat, vom Verdacht der Schlechtheit a-priori ausgeschlossen sein? Dass eine solche Einschätzung einer Religion rassistisch sein soll, ist erstens nicht zutreffend und zweitens irrelevant, da ein ad hominem.

    Deine Beobachtung, dass die große Empörung in der Minarett-Frage im Widerspruch zur positiven Rezeption der als offenbar unbedenklich eingestuften Burka-Frage steht, teile ich. Das Burka-Verbot wäre der schwerwiegendere Eingriff.

    Aber es ist nicht die Burkadebatte, die die Ausnahme von der Regel darstellt, sondern ganz im Gegenteil die Minarettfrage.

    Denn die zeitgenössische Politik und Intelligenzia ist ganz generell der Auffassung, dass der Staat die Aufgabe und Befugnis hätte, in jedes noch so kleinste und private Detail der Gesellschaft einzugreifen. Egal, ob es um Raucheverbote geht, die Ausweitung der Schulfplicht durch verpflichtende Kindergartenjahre und Ganztagsschule oder den Versuch, Geschlechterrollen über das Kindergeld zu modifzieren. Hinzu kommen die schon bestehenden Einmischungen des Staates, von der mangelnden Trennung zur Kirche über die Einschränkung der freien Berufswahl und Klientel-orientierter Wirtschaftspolitik.

    Auch die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs lässt im Interview mit der Presse nicht erkennen, dass ihr andere als politisch-utilitaristische Überlegungen überhaupt geläufig sind: Höchstrichterin: Nein zu Frauenquoten

    In diesem Kontext ist die plötzliche Entdeckung des Privaten in der Minarettfrage höchst verwunderlich. Der Islam wird nicht schlechter behandelt, sondern die Aussübung der islamischen Religion ist hingegen in der politischen Debatte dadurch priviligiert, dass man sich hier wenigstens überhaupt noch Gedanken zur Legitimität staatlicher Einflussnahme macht.

  3. dieter sagt:

    Mein Kommentar bezieht sich eigentlich auf den voranstehenden Thread Minarettverbot pfui, Burkaverbot hui?

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