Fünf Fragen zur Lage der österreichischen Universitäten
Aus Anlass der bevorstehenden Novellierung des Universitätsgesetzes von 2002 habe ich mir gedacht, es wäre interessant, die Standpunkte der österreichischen Parteien zu einigen die Universitäten betreffenden Fragen vergleichen zu können. Deshalb habe ich eine E-Mail mit fünf Fragen an die SPÖ, die ÖVP, die FPÖ, die Grünen, das BZÖ sowie die nicht im Parlament vertretenen Parteien NVP, KPÖ und die Christen verschickt. Die Antworten, so ich welche erhalte, werde ich hier veröffentlichen. Die Fragen sind folgende: 1) Für das umstrittene Universitätsgesetz von 2002 steht zurzeit eine Novellierung an. Welche Veränderungen möchten Sie daran vornehmen. Welche Teile der Universitätsreform sind gelungen, welche sollten zurückgenommen werden? 2) In letzter Zeit nehmen sogenannte „Drittmittelprojekte“ einen immer größeren Platz im Forschungsbudget der Universitäten ein. Dies führt oft auch dazu, dass von den Rektoraten jenen Studienrichtungen, die mehr Drittmittel lukrieren können, mehr Aufmerksamkeit zuteil wird, als jenen, die dies nicht können, was vor allem viele Gebiete der sogenannten Geisteswissenschaften trifft und teilweise sogar existenziell gefährdet. Wie beurteilen Sie diese Entwicklung, und sehen Sie durch die wachsende Abhängigkeit von Privaten Financiers eine Gefahr für das Ideal der Objektivität und Wertfreiheit in der Wissenschaft? 3) Betrachten Sie die Studienförderung (Studienbeihilfe) als ausreichend? Wenn nicht, wo sollte Ihrer Meinung nach Veränderungen vorgenommen werden? 4) Wie sehen Sie die Entwicklung der Universitäten im internationalen Vergleich? Man hört vielfach, dass die Universitäten unterfinanziert sind, und sich im internationalen Wettbewerb deshalb nicht gut schlagen könnten. Sehen Sie das ähnlich, und wenn ja, glauben Sie, dass verschärfte und ausgeweitete Aufnahmebedingungen oder eine Erhöhung des Studienbeitrags eine Lösung sein könnte? 5) Seit einigen Jahren sind an den österreichischen Universitäten und den meisten Fachhochschulen Studienbeiträge in Höhe von 363,36 EUR zu bezahlen. Wie hat sich diese Regelung in der Praxis bewährt, möchten Sie etwas daran ändern und wenn ja, was?

