USA: Giftsprizte ist keine "grausame und ungwöhnliche Bestrafung"
orf.at berichtete eben, dass der Supreme Court , der Oberste Gerichtshof der USA, entschieden hat, dass die Todesstrafe mittels Giftspritze weiter zulässig ist. Hintergrund: Zwei zum Tod Verurteilte in Kentucky hatten ob des immer wieder vorkommenden Falles dass das Gift nicht sofort tötet, sondern ein stundenlanger Leidensprozess beginnt, oder aber, dass die Betäubung nicht wirkt, und der Verurteilte unter großen Qualen stirbt, eingewendet, dass es sich um eine „grausame und ungewöhnliche Bestrafung“ handle, und daher gegen die Verfassung der USA verstoße. Im Jahr 2007 der Supreme Court der Sache an. Hinrichtungen die in Erwartung einer Entscheidung ausgesetzt wurden, können nun nachgeholt werden. In meinen Augen eine bedauerliche Entscheidung, die keinesfalls mit den aufgeklärten Werten der Menschenrechte konform gehen kann. Hinweise: Amnesty International Österreichs Schwerpunkt über die Todesstrafe hier Ein Rückblick auf die Todesstrafe im SPECTRUM der Tageszeitung “Die Presse”.

